Bestatter - Sterbefall in der Gastronomie - Was tun ?

Sicherlich gehört es zu den unangenehmen dingen des Alltags, doch auch auf einen solchen Fall sollte man vorbereitet sein. Erst neulich neulich hat sich eine befreundete Gastronomie Anläge bei uns gemeldet und wollte einen Tipp von uns haben wir man sich in einem solchem Fall verhält.

Wir haben schnell mal gegoogelt und sind auf bestatter-dw.de gestoßen, wo man in ganz Deutschland Bestatter finden kann. Wir stießen darüber auf eine freundlichen Familienunternehmen das sofort zur Stelle war und sich sehr liebevoll um die Angehörigen gekümmert hat.

Die Erdbestattung ist immer noch die klassische und am häufigsten vorkommende Beisetzungsform, wird aber zunehmend von der Feuerbestattung verdrängt. Im Christentum war dies die Standardform der Bestattung. Hierbei wird der Leichnam in einen Sarg gebettet und in ein zuvor dafür ausgehobenes Loch in der Erde hinabgelassen. Dieser Vorgang wird immer auf einem Friedhof durchgeführt.

Die Tiefe, die diese Aushebung haben muss, ist vorgeschrieben. Auf den Sarg wird dann Erde gehäuft, oft eingeleitet von dem sogenannten „Erdwurf“, bis die Grube wieder gefüllt ist. Ein Grabstein markiert die Stätte und gibt meist über Namen und Geburts- sowie Todesdatum des Verstorbenen Auskunft. Es ist auch möglich, einen Spruch auf den Grabstein gravieren zu lassen, der mit dem Toten in besonderer Verbindung steht oder an ihn erinnern soll. In der Regel wird die Grabstelle schon zu Lebzeiten ausgewählt oder die Angehörigen suchen diese nach dem Tod des Verstorbenen aus. Der Sarg ist meist aus Holz gefertigt, da dieses gut verrottet.

Einige Menschen sprechen sich gegen eine Feuerbestattung und für eine Erdbestattung aus, da sie daran zweifeln, ob sich in der Urne auch wirklich die Asche ihres verstorbenen Angehörigen befindet oder weil sie einfach nicht möchten, dass der Körper des geliebten Menschen auf diese Weise „vernichtet“ wird. Außerdem können sie sich am offenen Grab besser von dem Verstorbenen verabschieden.

Die Beerdigung wird oft von einer umfangreichen Trauerfeier begleitet, die in vielen Fällen aus einer Rede in einer Kirche bzw. Kapelle und einer kurzen Ansprache direkt am Grab besteht und einem gemeinsamen Marsch der Angehörigen zum Grab, dessen Spitze der von Sargträgern transportierte Sarg bildet.

In der Regel ist eine Mindestruhepflicht vorgeschrieben, die aber von Ort zu Ort variieren kann, da je nach Bodenbeschaffenheit die Verwesung unterschiedlich lange dauert. Soll das Grab darüber hinaus erhalten bleiben, können die Nutzungsrechte von den Angehörigen verlängert werden, abhängig von der Art des Grabes. Es erfolgt nämlich eine Unterscheidung von Reihengrab und Wahlgrab.

Das Reihengrab fungiert nur als Einzelgrab, in diesem Falle kann die Grabstelle nicht selbst ausgesucht werden, diese Variante ist jedoch oft preisgünstiger. Auch die Nutzungsrechte können hier nicht verlängert werden.

Beim Wahl grab dagegen ist eine eigene Auswahl der Grabstelle möglich, sowie die Entscheidung, ob es nur ein Einzelgrab, Doppelgrab oder sogar Familiengrab werden soll. Diese Variante ist in der Regel etwas teurer, die Nutzungsrechte können hier jedoch verlängert werden.

Eine etwas andere Bestattungsart ist hingegen die Seebestattung, die früher mal überwiegend für naturverbundene Menschen genutzt wurde und nun immer mehr zum Trend wird.